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Steuerliche Stolperfallen beim Wechsel der Kleinunternehmerregelung

6/12/2025

 
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Wichtige Fakten:
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer – aber auch vom Vorsteuerabzug.
Wer als Kleinunternehmer investiert, kann die gezahlte Vorsteuer nicht zurückholen, selbst wenn später zur Regelbesteuerung gewechselt wird.
Erst mit dem Wechsel zur Regelbesteuerung kann unter bestimmten Bedingungen eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG erfolgen.
Umgekehrt muss bei Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung bereits gezogene Vorsteuer anteilig zurückgezahlt werden.
Die Finanzämter prüfen diese Übergänge akribisch – Fehler kosten bares Geld.


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Kryptowährungen und Steuern in Deutschland

2/3/2025

 
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​In den letzten Jahren haben Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero immer mehr an Bedeutung gewonnen. Doch wie werden Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen besteuert? Und was passiert, wenn Anleger auf unseriösen Online-Plattformen um ihre Investitionen gebracht werden? In diesem Artikel werden wir die aktuelle Rechtslage in Deutschland, der EU, Großbritannien und den USA beleuchten.
Gewinne aus Kryptowährungen: Einkommensteuerpflichtig   
Das Finanzgericht Köln hat in einem Urteil vom 25. November 2021 (14 K 1178/20) entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen einkommensteuerpflichtig sind. Der Kläger hatte Bitcoins in Ethereum-Einheiten und später in Monero-Einheiten getauscht und diese dann wieder in Bitcoins zurückgetauscht und veräußert. Das Finanzgericht befand, dass es sich bei den Kryptowährungen um "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG handelt und dass die Qualifikation als Wirtschaftsgut nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt.
Auch das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 11. Juni 2021 (5 K 1996/19) entschieden, dass Erträge aus dem Verkauf von Kryptowährungen sonstige Einkünfte/Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften darstellen. Das Finanzamt ist nicht dazu verpflichtet, die Ermittlung der Veräußerungsgewinne durch den Steuerpflichtigen detailliert nachzuprüfen.
Verluste durch unseriöse Online-Plattformen: Keine Anerkennung als Verluste (negative Einkünfte)   
Das Finanzministerium Hamburg hat in einem Erlass vom 22. Februar 2022 (S 2256 - 2022/001 - 52) festgestellt, dass Verluste durch Investitionen auf unseriösen Online-Plattformen nicht als negative Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften anerkannt werden können. Dies liegt daran, dass es an der Veräußerung der sogenannten Kryptowährungen fehlt.


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Betriebsprüfungskartei in Krisenzeiten

16/2/2023

 
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In Krisensituationen ist die Richtsatzsammlung nicht das Maß der Dinge.
Die Richtsatzsammlung ─ auch Betriebsprüfungskartei oder Richtsatzkartei genannt ─ ist ein wichtiges Hilfsmittel der Betriebsprüfer im Rahmen der Betriebsprüfungen. Mittels dieser Kartei werden Umsätze und Gewinne von Gewerbetreibenden verglichen, aber auch Schätzungen bei mangelhaften Unterlagen vorgenommen. Diese Kartei wird jährlich aktualisiert. Die Finanzverwaltung verweist jedoch aktuell ─ BMF-Schreiben vom 28.11.2022 Az. IV A 8-S 1544/19/10001:006 ─ darauf hin, dass die Betriebsprüfer bei Abweichungen von dieser Richtsatzkartei besondere Aufmerksamkeit auf die individuellen Verhältnisse der einzelnen zu prüfenden Unternehmen richten sollen. 


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Eintragungspflicht ins Transparenzregister

7/9/2021

 
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Durch das Geldwäschegesetz wurde 2017 das Transparenzregister in Deutschland geschaffen. Zweck dieses Registers ist es, die tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens (sog. transparenzpflichtige Rechtseinheiten gem §§ 20, 21 GwG) oder einer Organisation einsehbar zu erfassen, was bedeutet, dass jeder in dieses Register Einsicht nehmen kann.
Die bisherige Regelung besagte, dass Eintragungen in das Transparenzregister nur dann notwendig vorzunehmen sind, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten nicht aus bestehenden, elektronisch abrufbaren in anderen Registern, wie beispielsweise dem Handels- bzw. Vereinsregister, ergaben. Diese Mitteilungsfunktion entfällt nun und das Transparenzregister wird zum Vollregister. Die Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister ist nunmehr zwingend erforderlich.


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Betriebsstätte in Home-Office des Arbeitnehmers

17/8/2021

 
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Eine Betriebsstätte im steuerlichen Sinne ist eine feste Geschäftseinrichtung mit Verfügungsmacht des Unternehmens, in der die Unternehmenstätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird. Dem Unternehmenszweck dienliche Tätigkeiten, Dienstleistungen, wie IT-Tätigkeiten (Programmierung, App-Entwicklung), fallen darunter. Nicht darunter fallen Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten (zum Beispiel: Verwaltungstätigkeiten).
Nach dem OECD-Musterabkommen 2017 zur (unverbindlichen) Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen kann eine Home-Office-Betriebsstätte in Form einer festen Geschäftsvorrichtung vorliegen, wenn das Home-Office vom Arbeitnehmer regelmäßig und dauerhaft für die Unternehmenstätigkeit genutzt und die Tätigkeit auf Verlangen des Arbeitgebers in Home-Office ausgeübt wird. In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass das Heimbüro des Mitarbeiters der Firma zur Verfügung steht und eine für die Betriebsstättenbegründung erforderliche Verfügungsmacht vorliegt. Besteht jedoch für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Unternehmen einen Arbeitsplatz zu nutzen, so liegt auch im Falle der Verrichtung eines Großteils der Arbeiten im Home-Office keine Verfügungsmacht des Arbeitgebers über das Heimbüro des Mitarbeiters vor.


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Schwerpunkte bei Betriebsprüfungen 2021

2/3/2021

 
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Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat die Prüffelder der Finanzverwaltung für 2021 veröffentlicht. Es ist anzunehmen, dass die Finanzämter der anderen Bundesländer ähnliche Schwerpunkte bei den Einkommensteuererklärungen sowie bei den Betriebsprüfungen ansetzen werden. Dies kann auch frühere Jahre betreffen. 


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Verlust der Gemeinnützigkeit in Deutschland bei unverhältnismäßig hoher Geschäftsführervergütung

19/9/2020

 
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Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Tätigkeitsvergütungen, so liegt darin eine Mittelfehlverwendung vor (BFH, Urteil vom 12. März 2020, V R 5/17). Dies kann zum Entzug der Gemeinnützigkeit der Körperschaft durch das Finanzamt führen. Die Vorstände sollten im Vorfeld von Gehaltsanpassungen deren Verhältnismäßigkeit prüfen (lassen), da sie im Fremdvergleich zu ermitteln ist. ​


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COVID-19 und Arbeitsverweigerung in Deutschland

20/8/2020

 
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Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle den Umständen des Betriebes entsprechenden Maßnahmen zu treffen, um den Arbeitnehmer vor Infektion zu schützen. Die Arbeitsschutzregeln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden laufend überarbeitet und alle Arbeitgeber sind verpflichtet, sich zeitnah darüber zu informieren. Sobald ein Arbeitgeber sich im Unklaren befindet, welche Schutzmaßnahmen für seinen speziellen Betrieb zu treffen sind, kann er sich an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wenden. 
Der Arbeitgeber ist für die betriebliche, nicht jedoch für die öffentliche Gesundheitsvorsorge verantwortlich. 

Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers 
Wenn der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen trifft und den Arbeitnehmer drüber aufklärt, kann er von ihm die Arbeitsleistung einfordern. Die bloße Angst vor einer Ansteckung befreit den Arbeitnehmer nicht von der Pflicht zur Arbeitsleistung. 
Ausnahme: der Arbeitnehmer gehört zu einer Risikogruppe. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen und Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gemeinsam nach einer Lösung suchen. In der Regel einigt man sich dann auf eine Krankschreibung. 
Verweigert der Arbeitnehmer trotz allem die Arbeitsleistung, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung oder gar Kündigung aussprechen. 


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Leasing und Umsatzsteuer in Deutschland

14/8/2020

 
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Lieferung oder sonstige Leistung bei Leasing
​Leasing- oder bestimmte Mietverträge können je nach Ausgestaltung als Lieferung
(Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand) oder als sonstige Leistung (Nutzungsüberlassung über einen Gegenstand) angesehen werden. Das hat einen entscheidenden Einfluss auf die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung, denn für die Bestimmung der Höhe der Umsatzsteuer sind Ort und Zeitpunkt des Leasingvertrages maßgeblich. Während bis vor kurzem bei Leasingverträgen innerhalb der EU von einer Lieferung ausgegangen wurde, wenn das zivilrechtliche Eigentum spätestens bei Zahlung der letzten Rate auf den Leasingnehmer überging oder die Lieferung tatsächlich ausgeübt wurde, ändert sich das nun für alle Miet- und Leasingverträge, die nach dem 18. März 2020 abgeschlossen wurden (Abschnitt 3.5 Abs. 5 UStAE; Art. 14 Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL; EuGH, Urteil v. 4. Oktober 2017, Rs. C—164/16). Damit von einer Lieferung ausgegangen werden kann, müssen kumulativ 2 Voraussetzungen vorliegen:
  • Der Vertrag muss ausdrücklich eine Klausel zum Übergang des Eigentums an dem Gegenstand des Miet— oder Leasingvertrags vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer enthalten UND
  • aus den Vertragsbedingungen muss deutlich hervorgehen, dass das Eigentum am Gegenstand automatisch auf den Leasingnehmer übergehen soll, wenn der Vertrag bis zum Vertragsablauf planmäßig ausgeführt wird. Dabei ist auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen und die Voraussetzungen aus objektiver Sicht zu beurteilen.
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COVID-19: Umsatzsteuersenkung in Deutschland

24/6/2020

 
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Für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wird die Umsatzsteuer beim Regelsteuersatz von 19% auf 16% und beim ermäßigten Steuersatz von 7% auf 5% abgesenkt. Maßgeblich für die Anwendung des Steuersatzes ist der Leistungszeitpunkt.
Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist es gleichgültig, ob die Leistung vor oder nach dem Zeitpunkt der Steuersatzänderung erhalten wurde; wichtig ist, dass eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Rechnungsmängel führen zum Verlust des Vorsteuerabzugs. Werden allerdings Leistungen an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Empfänger erbracht, sollten sie möglichst in dem oben genannten Zeitraum ausgeführt werden. 


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Rueckforderung bezahlter Rechnungen durch Insolvenzanfechtung

25/5/2020

 
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Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter immer prüfen, ob er vom Unternehmen beglichene Schulden zurückfordern kann (§ 133 Abs. 1 InsO). Oft wird es sich dabei um bis zu 10 Jahren vor Insolvenzeröffnungsantrag und danach bezahlte Rechnungen handeln. Allerdings müssen dafür zwei Voraussetzungen erfüllt worden sein:
  1. Gläubigerbenachteiligung durch den Schuldner - die anderen Gläubiger des insolventen Unternehmens wurden durch die Bezahlung von diesem Kunden/Lieferanten absichtlich benachteiligt.
  2. positive Kenntnis vom Vorsatz des Schuldners beim Anfechtungsgegner - der bezahlte Kunde/Lieferant muss mit Sicherheit gewusst haben, dass das insolvente Unternehmen ihn bevorzugen will. ​


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Richtige Verwendung von COVID19-Soforthilfen in Deutschland

24/4/2020

 
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A. Steuerliche Einordnung der COVID19-Zuschüsse
Die COVID19-Soforthilfen von Bund und Ländern sind steuerbare Zuschüsse und somit als Betriebseinnahmen zu behandeln. Sie sind dementsprechend in der Gewinnermittlung als sonstige betriebliche Erträge zu erfassen; sie unterliegen als echte Zuschüsse nicht der Umsatzsteuer.
B. Korrekte Zuschussverwendung (COVID19):
I. Prüfung der Zuschussberechtigung:
1) Voraussetzungen für ALLE Zuschüsse
(von Bund und Ländern):
  • die Erwerbstätigkeit ist die Haupteinkunftsquelle UND
  • der Antragsteller befindet sich tatsächlich in einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage durch die Auswirkungen der COVID19-Epidemie
​Teilselbstständige wie Angestellte, Beamte, Rentner, Studierende, etc. können den Zuschuss nicht beantragen. Genauso sind Unternehmen, die sich bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten vor Ausbruch der COVID19-Epidemie befanden, nicht antragsberechtigt.


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Neuregelung des Belegnachweises bei internen EU-Lieferungen

21/3/2020

 
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Die Neuregelung des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, findet sich in § 17a UStDV (Umsatzsteuerdurchführungsverordnung) wieder und enthält nun einen neuen Begriff: Gelangensvermutung.
Die Gelangensvermutung ist nur in dem Fall gültig, wenn der liefernde Unternehmer:
A. den Gegenstand - selbst oder durch einen Dritten - versendet hat UND
B. im Besitz von zwei Belegen ist, die
  1. einander nicht widersprechen,
  2. von unterschiedlichen Parteien ausgestellt wurden UND
  3. die Ankunft des Gegenstandes beim Empfänger bestätigen.
Diese Parteien müssen vom Lieferanten und vom Abnehmer unabhängig sein.


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Neue steuerrelevante Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen

28/2/2020

 
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Materiell-rechtliche Voraussetzung für eine korrekte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist ab dem 01.01.2020 auch eine fristgerechte Abgabe der zusammenfassenden Meldung, in welcher die innergemeinschaftliche Lieferung enthalten sein muss. Darüber hinaus verlangt das Gesetz im neu eingeführten Paragraphen 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG, dass der Abnehmer gegenüber dem Unternehmer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID) verwendet. ​


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Steuerliche Förderung für Mietwohnungen in Deutschland

28/12/2019

 
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Neuerdings wurde in Deutschland eine neue Sonderabschreibungsregelung gemäß § 7b EStG für die Anschaffung und Herstellung neuer Mietwohnungen geschaffen. Neben der jährlichen linearen Abschreibung von 2% per anno beträgt die Sonderabschreibung bis zu 5% per anno über einen Gesamtzeitraum von 4 Jahren. Durch die Sonderabschreibung sind Wohnungsneubauten begünstigt, die auf Grund eines nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellten Bauantrages hergestellt wurden. ​



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Liquiditätsvorteil bei Vorsteuerabzug

25/10/2019

 
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Für einen rechtmäßigen Vorsteuerabzug in Deutschland müssen gemäß § 15 Abs. 1 UStG zwei Bedingungen erfüllt sein:
  1. es liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor (§ 14 UStG) UND
  2. der Leistungsaustausch zwischen dem leistenden Unternehmen und dem Leistungsempfänger ist erfolgt.
Auf diese zwei Voraussetzungen achtet sehr das Finanzamt, insbesondere bei späteren Betriebsprüfungen.
Auf die sofortige Bezahlung der Rechnung kommt es nicht an. Das gilt auch dann, wenn die Rechnung vereinbarungsgemäß später beglichen wird. Diese Regelung betrifft alle Unternehmer, unabhängig von der Gewinnermittlungsart und von der Unternehmensgröße.
Wenn diese zwei Bedingungen erfüllt sind, ist zu diesem Zeitpunkt der Vorsteueranspruch in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen. Ein späterer Vorsteuerabzug ist dann nicht mehr möglich.


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Unternehmenskauf und Unterrichtungsspflichten der Arbeitgeber

20/9/2019

 
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Die an einem Betriebsübergang beteiligten Arbeitgeber sind nach § 613a Abs. 5 BGB verpflichtet, die Arbeitnehmer über den Betriebsübergang zu unterrichten. Keine oder eine fehlerhafte Unterrichtung kann Folgen für die Ausübung eines Widerspruchsrechts durch die Arbeitnehmer haben und gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen. Sowohl der bisherige als auch der neue Inhaber des Betriebs oder des Betriebsteils sind zur Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer verpflichtet. Die Unterrichtungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Daher müssen sich Betriebsveräußerer und -erwerber verständigen, in welcher Art und Weise sie ihrer gemeinsamen Pflicht nachkommen. Bei unrichtiger oder unterbliebener Unterrichtung könnten die betroffenen Arbeitnehmer ihre Rechte wahlweise gegen den Veräußerer oder den Erwerber geltend machen. Besteht ein Betriebsrat, so ist auch dieser zu informieren. Die Unterrichtung des Betriebsrats allein ist aber nicht ausreichend.


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Sonderleasingzahlungen und Steuern

11/8/2019

 
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Durch einen Bund-Länder-Erlass, der neulich durch die Finanzbehörde Hamburg bekannt gemacht wurde, soll ein Steuersparmodell bei Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG bei geleasten Firmenwagen unterbunden werden. Bisher führten hohe Sonderleasingzahlungen für Leasingverträge mit einer Laufzeit von weniger als fünf Jahren zu sofortabzugsfähigen Betriebsausgaben in voller Höhe. Die späteren, sehr geringen Leasingraten hatten dann einen geringen Aufwand zur Folge. ​


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Erbschaftsteuerminderung durch Kosten für berichtigte Steuererklärungen

25/7/2019

 
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In seinem neuesten Urteil vom 15. Mai 2019 (Az. 7 K 2712/18) widerspricht das Finanzgericht Baden-Württemberg der bisherigen Verwaltungsauffassung: es entschied, dass die vom Erben für die Erstellung berichtigter Steuererklärungen gezahlten Steuerberatungskosten aufgrund bisher nicht oder unvollständig erklärter Einkünfte die Erbschaftsteuer mindern. Eine rechtliche Verpflichtung für den Erben, die Steuererklärung zu korrigieren, entsteht nur bei Vorliegen steuererhöhender Tatsachen. ​


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Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten und Wesentlichkeit in der deutschen Bilanzierung

16/6/2019

 
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Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem neuen Urteil entschieden (02.03.2019, 5 K 548/17), dass keine Pflicht für die Erfassung von unwesentlichen Beträgen als aktive Rechnungsabgrenzungsposten besteht. Als Unwesentlichkeitsgrenze wird der Betrag für Sofortabschreibungen für Wirtschaftsgüter angesehen. Hintergrund der Klage waren nicht wesentliche oder jährlich wiederkehrende Beträge wie Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, etc. ​



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Urlaub während der Elternzeit

30/5/2019

 
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Nach dem Bundesurlaubsgesetz besteht für den Zeitraum der Elternzeit ein Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber kann jedoch nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) diesen Urlaubsanspruch kürzen, in Übereinstimmung mit dem EU-Recht.


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Haftung aller GmbH-Geschäftsführer (CEO, COO, CFO, CTO, CREATIVE, HR) bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit

17/4/2019

 
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Nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Feststellung der Überschuldung einer deutschen GmbH haften grundsätzlich alle Geschäftsführer persönlich für alle Zahlungen der GmbH, die nach diesem Zeitpunkt geleistet werden. (§ 64 GmbHG) Die nicht kaufmännischen Geschäftsführer (CEO, COO, CTO, CREATIVE, HR) haften dementsprechend zusammen mit dem CFO für fehlerhafte finanzielle Transaktionen.
Unter den folgenden Bedingungen können jedoch nicht kaufmännische Geschäftsführer von der persönlichen Haftungsinanspruchnahme ausgenommen werden:
1) Eine klare Aufgabenteilung zwischen den Geschäftsführern liegt - in schriftlicher Form - vor. 2) Die nicht kaufmännischen Geschäftsführer haben ihre Überwachungspflichten erfüllt.

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Drei Wege für die Unternehmergesellschaft (UG) zur GmbH

15/3/2019

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Wenn die Unternehmergesellschaft (UG) ausreichend gesetzliche Rücklagen - § 5a Abs. 3 GmbHG - gebildet hat, um das Mindeststammkapital einer deutschen GmbH ausweisen zu können, kann sie mit einem Gesellschafterbeschluss - § 57c GmbHG - die gesetzliche Rücklage in Stammkapital umwandeln.
Eine Pflichtvoraussetzung für die Umwandlung ist jedoch die Prüfung des letzten Jahresabschlusses der UG - § 57e GmbHG - durch einen Wirtschaftsprüfer oder durch einen vereidigten Buchprüfer.


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Rangrücktritt und Passivierungsverbot bei Kapitalgesellschaften

31/1/2019

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Die bilanzielle Überschuldung einer Kapitalgesellschaft kann einen Insolvenzantragsgrund darstellen (§ 19 Insolvenzordnung). Eine bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn die Passiva die Aktiva übersteigen, wie zum Beispiel im Falle eines nicht vom Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages. Um keine Insolvenz anmelden zu müssen, geben die Gesellschafter oft für ihre eigenen Forderungen gegen diese Gesellschaft Rangrücktrittserklärungen ab.


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Notgeschäftsführung von deutschen Kapitalgesellschaften

14/12/2018

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Notgeschäftsführung wird dann eingesetzt, wenn

a) kein anderer Geschäftsführer vorhanden ist UND
b) der Geschäftsführer die Geschäftsführung nicht wahrnehmen kann (z. B. durch Tod oder Schwerstkrankheit, Koma).

In einem solchen Fall können sowohl die Gesellschafter als auch die Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Bestellung eines Notgeschäftsführers stellen und eine Person vorschlagen. Es ist zu empfehlen, dass eine klare Regelung für so einen Notfall schon bei Gründung in die Satzung / den Gesellschaftsvertrag aufgenommen wird und bestehende Satzungen und Gesellschaftsverträge gegebenenfalls ergänzt werden.



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    FRANK LEHMANN

    MBA for Finance and Financial Services (UK), Steuerfachwirt (GER)

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