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Betriebsprüfungskartei in Krisenzeiten

16/2/2023

 
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In Krisensituationen ist die Richtsatzsammlung nicht das Maß der Dinge.
Die Richtsatzsammlung ─ auch Betriebsprüfungskartei oder Richtsatzkartei genannt ─ ist ein wichtiges Hilfsmittel der Betriebsprüfer im Rahmen der Betriebsprüfungen. Mittels dieser Kartei werden Umsätze und Gewinne von Gewerbetreibenden verglichen, aber auch Schätzungen bei mangelhaften Unterlagen vorgenommen. Diese Kartei wird jährlich aktualisiert. Die Finanzverwaltung verweist jedoch aktuell ─ BMF-Schreiben vom 28.11.2022 Az. IV A 8-S 1544/19/10001:006 ─ darauf hin, dass die Betriebsprüfer bei Abweichungen von dieser Richtsatzkartei besondere Aufmerksamkeit auf die individuellen Verhältnisse der einzelnen zu prüfenden Unternehmen richten sollen. 

Wenn besondere Umstände von den Betriebsprüfern berücksichtigt werden sollen, müssen diese ausreichend dokumentiert werden. Konkret bedeutet dies, dass bei Umsatzschwankungen oder -verschiebungen in andere Perioden als üblich die Ursachen erklärt und zeitnah festgeschrieben werden. 
Beispiele: Lieferschwierigkeiten bei Bauvorhaben, Aufschieben von Konferenzen und anderen Veranstaltungen aus Gesundheitsschutzgründen, Lieferkettenunterbrechungen, Personalmangel, etc.
Ähnlich bei Gewinnabweichungen: durch höhere Materialbezugskosten oder Personalkosten könnten die Gewinne der Unternehmen geschmälert werden.
Zeitnah festzuschreiben bedeutet z.B. einerseits behördliche Verordnungen und Gesetze (Infektionsschutzgesetz und daraus folgende branchenspezifische Verordnungen), die für das Unternehmen relevant sind, zeitnah mit Datums- und Zeitraumangaben digital (PDF-A) oder in Papierform unveränderbar abzuspeichern bzw. auszudrucken; andererseits sollen die Maßnahmen, die aus gegebenem Anlass im Unternehmen getroffen wurden, kurz beschrieben, begründet, immer mit Datum und Zeitraum versehen und  unveränderbar abgespeichert (PDF-A) oder ausgedruckt (Papier) werden. 
Beispiele: Kurzarbeit beantragt (KUG); Corona-Prämien für Personal; gestiegene Fremdleistungskosten (Strom, Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen, etc.)​
Eintragungspflicht ins Transparenzregister
Leasing und Umsatzsteuer in Deutschland

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    FRANK LEHMANN

    MBA for Finance and Financial Services (UK), Steuerfachwirt (GER)

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