![]() In den letzten Jahren haben Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero immer mehr an Bedeutung gewonnen. Doch wie werden Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen besteuert? Und was passiert, wenn Anleger auf unseriösen Online-Plattformen um ihre Investitionen gebracht werden? In diesem Artikel werden wir die aktuelle Rechtslage in Deutschland, der EU, Großbritannien und den USA beleuchten. Gewinne aus Kryptowährungen: Einkommensteuerpflichtig Das Finanzgericht Köln hat in einem Urteil vom 25. November 2021 (14 K 1178/20) entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen einkommensteuerpflichtig sind. Der Kläger hatte Bitcoins in Ethereum-Einheiten und später in Monero-Einheiten getauscht und diese dann wieder in Bitcoins zurückgetauscht und veräußert. Das Finanzgericht befand, dass es sich bei den Kryptowährungen um "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG handelt und dass die Qualifikation als Wirtschaftsgut nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt. Auch das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 11. Juni 2021 (5 K 1996/19) entschieden, dass Erträge aus dem Verkauf von Kryptowährungen sonstige Einkünfte/Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften darstellen. Das Finanzamt ist nicht dazu verpflichtet, die Ermittlung der Veräußerungsgewinne durch den Steuerpflichtigen detailliert nachzuprüfen. Verluste durch unseriöse Online-Plattformen: Keine Anerkennung als Verluste (negative Einkünfte) Das Finanzministerium Hamburg hat in einem Erlass vom 22. Februar 2022 (S 2256 - 2022/001 - 52) festgestellt, dass Verluste durch Investitionen auf unseriösen Online-Plattformen nicht als negative Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften anerkannt werden können. Dies liegt daran, dass es an der Veräußerung der sogenannten Kryptowährungen fehlt. Praktische Implikationen
Für Anleger in Kryptowährungen bedeutet dies, dass sie ihre Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen in ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen. Es ist ratsam, genau zu dokumentieren, wann und zu welchem Preis die Kryptowährungen gekauft und verkauft wurden, um die Veräußerungsgewinne korrekt zu berechnen. Wenn Anleger auf unseriösen Online-Plattformen um ihre Investitionen gebracht werden, sollten sie sich an die zuständigen Behörden wenden, um ihre Verluste zu melden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Verluste nicht als negative Einkünfte anerkannt werden können. Rechtliche Grundlagen * § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (Einkommensteuergesetz) * Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. November 2021 (14 K 1178/20) * Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juni 2021 (5 K 1996/19) * Erlass des Finanzministeriums Hamburg vom 22. Februar 2022 (S 2256 - 2022/001 - 52) EU-, UK- und US-Recht * In der EU ist die Besteuerung von Kryptowährungen noch nicht einheitlich geregelt. Die MiCA-Verordnung (2024) soll Kryptowährungen als "übertragbare Wertpapiere" einstufen. * In Großbritannien behandelt die HMRC Kryptowährungen als steuerbares Vermögen. * In den USA behandelt die IRS Kryptowährungen als Vermögenswerte (Notice 2014-21); Betrugsverluste sind möglicherweise als Diebstahl absetzbar (IRC §165). Praktische Implikationen und Einhaltung Für Steuerpflichtige, die mit Kryptowährungen handeln, wird durch diese Urteile und Erlass eine klare Linie vorgegeben: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, sei es durch den Kauf und Verkauf oder den Tausch von Kryptowährungen, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Steuerpflichtige müssen ihre Gewinne aus Kryptowährungen in ihrer Einkommensteuererklärung gemäß den §§ 22 und 23 EStG angeben. Zudem sollten sie sicherstellen, dass ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ist, da das Finanzamt in der Regel keine weiteren Prüfungen vornehmen muss, solange keine Zweifel bestehen. Allerdings müssen Steuerpflichtige, die durch Betrug oder die Nutzung unseriöser Plattformen Verluste erleiden, darauf achten, dass diese Verluste steuerlich nicht anerkannt werden. Daher empfiehlt es sich, bei der Auswahl von Handelsplattformen vorsichtig und gründlich vorzugehen, um solche problematischen Situationen zu vermeiden. Fazit Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist komplex und wird durch verschiedene Urteile und Erlass weiter präzisiert. Steuerpflichtige sollten sich über die aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht informieren und ihre Pflichten in Bezug auf Einkünfte aus Kryptowährungs-Geschäften ernst nehmen. Durch die Beachtung der rechtlichen Grundlagen und die Einhaltung der praktischen Implikationen können Steuerpflichtige sicherstellen, dass sie ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und keine unangenehmen Überraschungen erleben. Quellen * Finanzgericht Köln, Urteil vom 25. November 2021 (14 K 1178/20) * Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2021 (5 K 1996/19) * Finanzministerium Hamburg, Erlass vom 22. Februar 2022 (S 2256 - 2022/001 - 52) * Einkommensteuergesetz (EStG) * MiCA-Verordnung (2024) * HMRC-Richtlinien 2019 * IRS Notice 2014-21 * IRC §165 Comments are closed.
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FRANK LEHMANNMBA for Finance and Financial Services (UK), Steuerfachwirt (GER) Categories
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