In Deutschland sind strenge Vorschriften an eine ordnungsgemäße Rechnung für erbrachte (Dienst-)Leistungen, so genannte sonstige Leistungen, zwischen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union für den Vorsteuerabzug gegeben (Reverse-charge-Verfahren, § 13 b UStG / Artikel 226 Nr. 11 a MwStSystRL). Folgende Bestandteile müssen in einer nach dem Umsatzsteuergesetz ordnungsgemäßen Rechnung enthalten sein: 1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers 2. Name und Anschrift seines Kunden / Rechnungsempfängers 3. die Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers 4. das Ausstellungsdatum der Rechnung 5. eine fortlaufende Rechnungsnummer 6. die Beschreibung der gelieferten Ware oder der erbrachten Leistung 7. der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung 8. die Umsatzsteueridentifikationsnummer des empfangenden Unternehmers BITTE SEHEN SIE SICH DIE BEISPIEL-RECHNUNG AN!
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FRANK LEHMANNMBA for Finance and Financial Services (UK), Steuerfachwirt (GER) Categories
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